Open Access
Die PIRATEN Niedersachsen setzen sich für eine transparente Informationspolitik aller öffentlichen Stellen ein.
Wir fördern größere Transparenz in der Kommunalpolitik durch den Einsatz von öffentlich leicht zugänglichen Medien und Open Source Software.
Öffentliche Informationen sind alle Daten deren Erzeugung direkt oder indirekt durch öffentliche Gelder finanziert wurde. Beispiele sind wissenschaftliche Forschungsergebnisse, Lehrmaterialien, Software, Planungen, Protokolle, Mitteilungen, Rundfunksendungen et cetera.
Alle öffentlichen Informationen müssen (mit unten genannten Einschränkungen) jedem Bürger zur freien Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, restriktive Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden.
Alle Informationen müssen in offenen Formaten verarbeitet, gespeichert und zur Verfügung gestellt werden. Soweit möglich sollte freie Software verwendet werden, die von jedermann frei benutzt und verändert werden kann.
Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Informationen vorübergehend oder dauerhaft von der Veröffentlichung zu befreien. Dafür müssen jedoch schwerwiegende Gründe (z.B. der Schutz persönlicher Daten) vorliegen. Eine Begründung muss in jedem Einzelfall dargelegt werden und ist generell anfechtbar.
Es ist durchaus möglich, dass durch die Veröffentlichungspflicht im Einzelfall Mehrkosten entstehen, weil bestimmte kommerzielle Anbieter gar nicht oder nur durch Zahlung erhöhter Lizenzgebühren beauftragt werden können. Langfristig gehen wir jedoch von einem erheblichen Einsparpotential aus, weil Daten beliebig wiederverwendet oder verändert werden können. Die Erzeugung von freien Texten, Bildern, Filmmaterialien oder Software kann im Bedarfsfall öffentlich ausgeschrieben werden.
Wir fördern größere Transparenz in der Kommunalpolitik durch den Einsatz von öffentlich leicht zugänglichen Medien und Open Source Software.
Öffentliche Informationen sind alle Daten deren Erzeugung direkt oder indirekt durch öffentliche Gelder finanziert wurde. Beispiele sind wissenschaftliche Forschungsergebnisse, Lehrmaterialien, Software, Planungen, Protokolle, Mitteilungen, Rundfunksendungen et cetera.
Alle öffentlichen Informationen müssen (mit unten genannten Einschränkungen) jedem Bürger zur freien Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, restriktive Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden.
Alle Informationen müssen in offenen Formaten verarbeitet, gespeichert und zur Verfügung gestellt werden. Soweit möglich sollte freie Software verwendet werden, die von jedermann frei benutzt und verändert werden kann.
Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Informationen vorübergehend oder dauerhaft von der Veröffentlichung zu befreien. Dafür müssen jedoch schwerwiegende Gründe (z.B. der Schutz persönlicher Daten) vorliegen. Eine Begründung muss in jedem Einzelfall dargelegt werden und ist generell anfechtbar.
Es ist durchaus möglich, dass durch die Veröffentlichungspflicht im Einzelfall Mehrkosten entstehen, weil bestimmte kommerzielle Anbieter gar nicht oder nur durch Zahlung erhöhter Lizenzgebühren beauftragt werden können. Langfristig gehen wir jedoch von einem erheblichen Einsparpotential aus, weil Daten beliebig wiederverwendet oder verändert werden können. Die Erzeugung von freien Texten, Bildern, Filmmaterialien oder Software kann im Bedarfsfall öffentlich ausgeschrieben werden.