Kennzeichnung von Überwachungskameras und Sicherstellung der Einhaltung des Datenschutzes
Die PIRATEN Niedersachsen lehnen die Videoüberwachung öffentlicher und privater Räume grundsätzlich ab. Sollte es aber ein berechtigtes Interesse an der Überwachung bestimmter Orte geben, müssen Verhältnismäßigkeit, Schutz der Privatsphäre und Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben. Wir setzen die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen durch.

Die PIRATEN Niedersachsen stellen die Kennzeichnung aller zur Zeit installierten Überwachungskameras in öffentlichen und privaten, öffentlich zugänglichen Räumen mit den folgenden Informationen sicher:

* Betreiber dieser Installation
* Kontaktadresse des Betreibers
* Name des zuständigen Datenschutzbeauftragten
* Angaben zur Speicherung der erfassten Daten

Ferner sind alle o.a. Überwachungskameras unverzüglich so zu konfigurieren, das sie den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Sollte dieses nicht möglich sein, sind die Kameras außer Betrieb zu nehmen und zu entfernen.

Die PIRATEN Niedersachsen fordern eine systematische Überprüfung der derzeitig bestehenden Videoüberwachung durch öffentliche Stellen in Niedersachsen bezüglich der Maßgaben die im Landesdatenschutzrecht genannt werden: Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit. Die anlasslose Überwachung von Menschen durch Kameras ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Während Videoüberwachung immer stärkere Verbreitung findet, wird bei Präventionsarbeit und städtebaulichen Maßnahmen, die zur langfristigen Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beitragen, gespart. Bestehende und geplante Videoüberwachungsmaßnahmen sollen daher systematisch überprüft werden. Genügen bestehende oder geplante Maßnahmen nicht den gesetzlichen Vorgaben, sind sie abzulehnen.

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