'''Einführung eines Datenbescheides'''
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Behörden und andere staatliche Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbescheid über die Art, den Zweck, Herkunft und die rechtliche Grundlage der Speicherung informieren. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden. Die Information über zur zur zwischenzeitlichen Löschung anstehende Daten sollen mittels eines gesonderten Bescheides mitgeteilt werden. Denn zur Selbstbestimmung über die eigenen Daten gehört auch zu wissen, welche Daten gesammelt werden.<br>
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==Begründung:==<br>
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Insbesondere im Bereich der Sicherheitsbehörden (Polizei, Verfassungsschutz) ist im Rahmen der bundesweiten Vorratsdatenspeicherung ein massenhaftes Aufkommen von personenbezogenen Daten zu erwarten. Zwar gibt es die Möglichkeit, gerade bei diesen Behörden einmal pro Jahr nachzufragen, welche Daten hinterlegt sind, doch das wissen nur wenige Menschen. Würden wirklich alle nachfragen, würde das nicht nur zu einem enormen Arbeitsaufkommen in den betreffenden Behörden führen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die "Ich hab ja nichts zu verbergen"-Mentalität bei dem einen oder anderen bei der Ansicht dessen, was über ihn gespeichert ist, ein dumpfes Gefühl hinterlassen würde, könnte steigen.<br>
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Mit der automatischen Zusendung derartiger Daten wären diese beiden Folgen erreicht, einerseits das Bewusstsein für die persönlichen Daten erhöhen, andererseits bei Behörden etwas genauer hinzugucken, was tatsächlich gespeichert werden muss.<br>
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Der letzte Satz trägt weiterhin der Tatsache Rechnung, dass durch die bundesgesetzliche Beschlussfassung zur Vorratsdatenspeicherung bestimmte Daten nach 6 Monaten gelöscht werden müssen, ohne dass ein Betroffener bei wie bislang einmal pro Jahr möglicher Anfrage über die Speicherung informiert werden müsste.<br>
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Der Antrag folgt einer Forderung aus dem Bundesprogramm 2013 (1) und einer Forderung des CCC (2). Er folgt dabei ebenfalls einer aktuellen Initiative in Bayern (3) In Niedersachsen müsste analog dazu § 16 NDSG (4) geändert werden.<br>
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Zwar haben wir in unserem Programm (5) zu stehen, dass wir die Informationelle Selbstbestimmung, also das Grundrecht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, fordern. Wir wissen aber selber, dass sich außerhalb der Bubble kaum jemand etwas darunter vorstellen kann, weshalb wir es dort erklären sollten. Es ist einer dieser für uns verständlichen Allgemeinbegriffe, die inhaltlich mit Leben gefüllt werden müssen, um vom Status der Unverständlichkeit weg zu kommen. Mit den Beschlüssen zur Datenweitergabe durch Meldebehörden, besserem Datenschutz an Universitäten und der Ablehnung von Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Anfang gemacht. <br>
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Die Liste könnte noch fortgesetzt werden, ich bitte darum. Der Anfang wäre mit diesem Antrag gemacht. Ich nutze die Gelegenheit, an dieser Stelle nochmals auf https://nds.piratenpad.de/IdeensammlungWP2018-Datenschutz-DigitalesLeben hinzuweisen, was als Inspiration genutzt werden kann.<br>
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(1) [http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Informationelle_Selbstbestimmung_st.C3.A4rken.2C_Medienkompetenz_f.C3.B6rdern]<br>
(2) [https://www.ccc.de/datenbrief]<br>
(3) [http://datenbescheid.de/author/datenbescheid/]<br>
(4) [http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/18aw/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=03400FECA9B83093D7C360FA69BC121A.jp24?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-DSGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-DSGNDpP16]<br>
(5) [https://www.piraten-nds.de/programm/datenschutz/]<br>
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